Nicht erlaubt ist die Weitergabe von Daten an "Fremde" (auch an DARC-Mitglieder) - egal aus welchen Gründen !
Was bedeutet das nun ? • Die Weitergabe von Adresslisten an Vereinsmitglieder ist im Einzelfall erlaubt, wenn diese Listen nur die unbedingt notwendigen Angaben für den bestimmten Zweck, also z.B. gegenseitige Kontaktaufnahme oder Durchführung gemeinsamer Aktivitäten (Fieldday, Fahrgemeinschaften zu Grossveranstaltungen) enthalten - also nur Name, Rufzeichen, Telefonnummern usw.. • Die Bekanntgabe darüber hinausgehender Mitgliederlisten (auch z.B. Aushänge in Vereinsheimen) - z.B. bei Vereinsjubiläen, runden Geburtstagen oder Beitritt neuer Mitglieder - ist nur nach (schriftlicher) Zustimmung der Betreffenden erlaubt und ansonsten zu unterlassen. • Dies gilt insbesondere auch für Webseiten der Ortsverbände, welche ja öffentlich zugänglich sind. Sie dürfen keine Mitgliederlisten enthalten.
• Generell sollte aber von der Veröffentlichung von Listen abgesehen werden.
Mitgliederlisten
Aus diesem Grund sind aktuelle Mitgliederlisten, ab sofort nur den Vereinsmitgliedern zugänglich! Sie können beim Vorstand angefordert werden.